Im nun schon Jahre währenden Katz-und-Maus-Spiel um die Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute ein Machtwort gesprochen: Banken dürfen bei vorgefertigten Kreditverträgen keine zusätzliche Gebühr für die Kreditbearbeitung verlangen.
Der Bankensektor hat durch eine juristische Vermeidungstaktik lange versucht, die Kreditbearbeitungsgebührenklauseln zu verteidigen. Ein Ende ist absehbar, die Banken werden sich jedoch noch nicht geschlagen geben.
Zwar lagen bereits acht Urteile von Oberlandesgerichten gegen Kreditgebühren vor, bisher jedoch nur, soweit diese in den Gebührenaushängen der Banken aufgeführt waren. Die Banken hatten sich daraufhin auf die fragwürdige Position versteift, dass das nicht bedeute, dass die Kreditgebühren auch im jeweiligen Kreditvertrag unzulässig seien. Zudem habe ohnehin der BGH als letzte Instanz darüber noch nicht befunden. Ein früher mögliches Urteil des Bundesgerichtshofs wurde jedoch vom Bankensektor wohlweislich durch Revisionsrücknahme verhindert.
Solchen taktischen Spielchen hat der BGH mit seinem heutigen Urteil (Aktenzeichen XI ZR 170/13) einen Riegel vorgeschoben. Denn im heute entschiedenen Fall hat der Bundesgerichtshof nicht allgemein über Gebührenaushänge entschieden, sondern ganz konkret einem betroffenen Bankkunden der Postbank die Rückforderung der von ihm bezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zugesprochen.
Ein Schlupfloch sehen Anwälte jedoch weiterhin offen: “Viele Banken werden zur Verteidigung ihrer Pfründe einfach behaupten, die
Beim heutigen Urteil hatte der Bundesgerichtshof über einen Online-Kreditvertrag zu entscheiden. Für solche Fälle scheidet eine individuelle Vereinbarung mangels persönlichen Kontakts offensichtlich aus. Für alle in der Filiale bei einem persönlichen Berater abgeschlossenen Kreditverträge kann man aber als Blockadetaktik behaupten, sie seien Klausel für Klausel ausgehandelt worden”, so Rechtsanwalt Sven Hezel aus Bremen, der mit zahlreichen Kreditgebühren-Fällen befasst ist.
Sammelklagen werden fortgesetzt
Wer sich mit den trickreichen Banken nicht alleine anlegen möchte, für den hat Hezel jedoch einen Tipp parat: “Unter sammelklage.org haben sich bereits über 800 Betroffene zu Sammelklagen zusammengeschlossen. Teilnehmer sind dort weiterhin willkommen und können ohne Kostenrisiko ihre Bank in die Haftung nehmen.”
Die Sammelklagen waren laut Hezel bis zum heutigen Tag vorläufig unterbrochen, weil auch die zuständigen Gerichte das BGH-Urteil abwarten wollten. “Nun kann es weitergehen und wir sind dem Prozeßerfolg gleichzeitig ein großes Stück nähergekommen”, freut er sich mit vielen anderen Verbraucheranwälten.