Bei manchen Regelungen, die die EU über uns schüttet, lässt sich an der Sinnhaftigkeit zweifeln. Nicht so bei dieser: Im Januar 2013 wird der einheitliche EU-Führerschein eingeführt. Das neue Kreditkartenformat wird die rund 100 verschiedenen Papier- und Plastikformate ersetzen, die derzeit von über 300 Millionen Fahrern europaweit verwendet werden.
Der 3. EU-Führerscheinrichtlinie zufolge müssen Auto- und Motorradfahrer ihre Führerscheine künftig je nach Mitgliedstaat alle 10 bis 15 Jahre erneuern lassen. In Deutschland sind die Führerscheine nunmehr auf 15 Jahre befristet. Für die Bus- und LKW-Fahrer gilt ja bereits, dass deren Fahrerlaubnisse alle 5 Jahre erneuert werden müssen. Hierfür müssen sie sich medizinisch untersuchen lassen.
Eine Pflicht zum Umtausch gibt es derzeit allerdings nicht. Doch müssen laut EU bis Ende 2032 alle Führerscheine den neuen Vorgaben entsprechen.
Der neue Führerschein ist mit einem Lichtbild des Inhabers versehen, und die Mitgliedstaaten können einen Mikrochip hinzufügen, auf dem Informationen über den Führerscheininhaber gespeichert sind. Außerdem ist eine Fälschung dieses Führerscheins im Prinzip unmöglich. Vorbei ist es auch mit dem Führerscheintourismus. Wer in Deutschland seinen “Lappen” wegen Alkoholvergehen abgeben musste, kann auch in einem anderen EU-Staat keinen neuen beantragen.