Einen deutlichen Anstieg von Hausverboten in Alten- und Pflegeheimen hat die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter (BIVA e.V.) festgestellt. So hat sich im laufenden Jahr die Zahl der Ratsuchenden wegen angedrohter oder ausgesprochener Hausverbote verzehnfacht.
Begründet werden solche Hausverbote regelmäßig mit Arbeitnehmerschutzmaßnahmen. Die Pflegekräfte fühlen sich in ihrer Arbeit gestört und könnten keine ordnungsgemäße Pflege mehr leisten, heißt es oftmals. Man sei daher genötigt, die störende Person des Hauses zu verweisen, berichtet Ulrike Kempchen, Rechtsanwältin bei der BIVA.
Kommt es zu einem Hausverbot leidet darunter in erster Linie der Bewohner. Er vermisst seinen Angehörigen, der oftmals der einzige ist, der ihn besucht und den
Übrigens: Richterliche Entscheidungen nach einer Einstweiligen Verfügung werden vielfach zugunsten der Einrichtung entschieden, so die Erfahrung von Kempchen. Viele Richter seien mit diesem Thema nicht vertraut und ziehen daher die Bedürfnisse des Bewohners kaum in Betracht. Selbst wenn der Bewohner ausdrücklich wünscht, dass er von dem Angehörigen weiter besucht wird und dieser verspricht, sich nur in den Räumen des Pflegebedürftigen aufzuhalten, werden Hausverbote richterlich bestätigt. Frei interpretiert: Das wirtschaftliche System wird hier wohl wichtiger genommen als das menschliche Wohlbefinden.