Kommt ein Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielort an, wird überbucht oder ganz gestrichen, dann haben Passagiere in Europa das Recht auf Entschädigung. Doch über die Hälfte der Deutschen kennt dieses Recht nicht.
Obwohl bereits jeder fünfte Befragte eine Verspätung von über drei Stunden erlebt hat, ist nicht einmal jedem zweiten bewusst, dass ihm in einem solchen Fall eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro zusteht. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Instituts TNS Emnid im Auftrag der refund.de GmbH. Dabei räumt die EU-Verordnung 261/2004 diesen Anspruch ein – und das bereits seit Februar 2005.
“Viele wissen nichts von ihren Fluggastrechten, andere fürchten Bürokratie oder hohe Anwaltskosten.
Allerdings könnte sich das Fluggastrecht schon im kommenden Jahr wieder ändern – zu Ungunsten der Reisenden. Sollten Europaparlament und Mitgliedsstaaten dem neuen Gesetzesentwurf zustimmen, würden Ansprüche künftig erst ab fünf Stunden Verspätung bei Direktflügen innerhalb Europas bzw. zwölf Stunden bei Langstreckenflügen entstehen.