Wenige Wochen nach Einführung des generellen Rundfunkbeitrags erfolgt der nächste Schritt im Umstellungsprozess: Jetzt – ab März 2013 – wird der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Adressdaten der Beitragszahler einmalig mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgleichen.Im Zuge des Umstellungsprozesses bis Ende 2014 wirden nach und geklärt, für welche Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag bezahlt wird und wer sich noch anmelden muss. Dabei hilft der einmalige Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern. Vor-Ort-Kontrollen an den Haustüren sind damit nicht mehr notwendig.
Rechtliche Grundlage für den Datenabgleich ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Der Gesetzgeber ermöglicht damit, die vorhandenen Beitragskonten des Beitragsservice mit den Daten der Behörden zu vergleichen, um so sicher zu stellen, dass sich alle beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.
Beim Abgleich werden Angaben zu Name, Adresse, Familienstand, Geburtstag und Tag des Einzugs übermittelt. Die Daten werden dem Beitragsservice lediglich befristet zur Verfügung gestellt, heißt es vom Beitragsserviceunter, und schnellstmöglich bearbeitet und anschließend gelöscht. Der Beitragsservice gibt eigenen Angaben zufolge keine Adressen an Dritte weiter. Angaben von bereits gemeldeten Beitrags zahlern oder überflüssige Daten von Personen, die beispielsweise keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, werden demnach unmittelbar gelöscht. Der Datenabgleich ist gesetzlich geregelt und im Rundfunkstaatsvertrag verankert, dem alle 16 Länderparlamente 2011 zugestimmt hatten.
Am 1. Januar 2013 hat der neue Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr abgelöst. Mit der Abkehr von einer geräteabhängigen Gebühr hin zu einem technologieneutralen Modell wurde die Rundfunkfinanzierung auf eine neue Grundlage gestellt. Für Bürgerinnen und Bürger gilt die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Weitere Informationen zum Datenabgleich finden sich unter www.rundfunkbeitrag.de.