Seit dem 1. Januar 2013 werden die ersten neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat ausgestellt. Den einzelnen Bundesländern ist freigestellt, wann genau sie den neuen Ausweis einführen. Die Umstellungszeit reicht vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2014. Die Frist endet spätestens am 1. Januar 2015; ab diesem Zeitpunkt dürfen Ausweise nur noch in der neuen Form ausgestellt werden.
Die alten Ausweise behalten bis zu ihrem zeitlichen Ablauf ihre Gültigkeit, so dass eine Umtauschaktion nicht erforderlich ist. Allerdings sollten die Menschen mit Behinderung dort, wo die neuen Ausweise schon eingeführt sind, die alten abgeben können. Das scheint laut Lebenshilfe noch nicht überall zu funktionieren.
Nun fragt sich die Mutter: “Muss mein Kind seinen Ausweis absichtlich verlieren, um den neuen zu bekommen? Das kleinere Format wollten wir doch vor allem, damit beim Vorzeigen im Bus oder anderswo nicht gleich alle umstehenden Personen von der Schwerbehinderung was mitbekommen.”