Ein Leben lang Vollzeit arbeiten und dann nicht von der Rente leben können? Die Altersarmut zu verhindern, dafür wollen die derzeitigen Regierungsparteien noch für den Wahlkampf ein Modell vorstellen. Der von-der-Leyen-Vorschlag einer Lebensleistungsrente könnte dafür sorgen, dass jeder ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung bekommt. Aber ob das gerecht ist?
Von dem Zuschuss würden vermutlich nur wenige Menschen profitieren. Und was ist mit der Leistungsgerechtigkeit? Wer sich eine Zusatzrente durch Konsumverzicht erspart hat, würde bestraft, wer gar nicht fürs Alter vorsorgt unterm Strich belohnt. Allerdings kann sich im Niedriglohnbereich kaum jemand eine Zusatzversorgung leisten.
Dennoch: Das Prinzip der Rentenkassen ist die Altersversorgung nach vorheriger Einzahlungsleistung. Zuschüsse für soziale Leistungen, um Altersarmut zu verhindern, sollten auch aus den Töpfen finanziert werden, die schon heute fürs Existenzminimum zuständig sind. Man muss die Aufstockung von Mini-Renten ja nicht zur Hartz-4-Sache machen.
Was allerdings die Gerechtigkeit bei den Rentenzahlungen immens verbessern würde, wäre die Abschaffung der höheren Altersgrenze für das Ruhegeld. Nicht nach Lebensalter sollte der Rentenbeginn festgelegt werden, sondern nach eingezahlten Jahren – zum Beispiel 45 Jahre. Wer die nicht voll eingezahlt hat, sollte ensprechende Kürzungen erfahren. Aber irgendwie scheinen sich die Parteien da nicht heran zu trauen. Warum eigentlich? Haben sie in ihren Reihen vielleicht Zuviele mit langen Studienzeiten?